Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßiger Test und Batteriewechsel) obliegt den Bewohnern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Durch die Rauchwarnmelderpflicht soll aus Sicht des Gesetzgebers bei Bränden in Wohnungen die Anzahl der Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und seine Familie selbst retten zu können.
Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.
Sollte bei einem Wohnungsbrand eine Person verletzt werden oder sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnmelder vorhanden gewesen sein, kann sicherlich von den Ermittlungsbehörden überprüft werden, ob beim Vorhandensein eines Rauchwarnmelders das Unglück vermeidbar gewesen wäre.
(Quelle:"Florian Kommen" Nr.115)

